- Bitte beachten Sie die landesspezifischen Hinweise zum Reiseland sowie die Gesundheits und Visavorschriften.
- Eine Malaria Prophylaxe wird empfohlen.
- Die Reiseroute ist von den Wetterbedingungen vor Ort abhängig und daher flexibel
- Entfernungen und Zeitangaben sind circa Werte uns strecken – bzw. witterungsabhängig
- Das Angebot ist für mobilitätseingeschränkte Personen allgemein nicht geeignet, bitte sprechen Sie uns für weitere Infos an.
- Die Leistungen werden in der Gruppe erbracht. Die ungefähre Gruppengröße ist 10 Personen.
- Mindestteilnehmerzahl ist 4 Personen außer bei garantierten Abfahrten.
- Letze Rücktrittsmöglichkeit des RV bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: 21 Tage vor Reisebeginn
Reisepass ist erforderlich Reisepässe und andere Dokumente, die für die Einreise akzeptiert werden, müssen mindestens 30 Tage über die vorgesehene Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Reisepässe müssen für Einreise und Transit maschinenlesbar sein.
ACHTUNG! Gemäß Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) müssen alle Minderjährigen, die Staatsangehörige von Germany sind und ab Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Staat reisen, über ein eigenes Reisedokument verfügen, welches die Einreisebestimmungen ihres Reiseziels erfüllt. Diese Vorschrift ändert sich immer wieder. Bitte beachten Sie die Informationen des Auswärtige Amtes in Berlin. Reisepässe und Reisepässe ersetzende Dokumente aller nicht südafrikanischen Staatsangehörigen müssen mindestens 1 (eine) freie Visumseite enthalten für Einreise-/Ausreisevermerke durch die südafrikanische Einreisebehörde. Dies umfasst nicht die Seite, die für „Beobachtungen“ oder „Änderungen und Vermerke“ reserviert ist. Besucher mit einem verlängerten maschinenlesbaren Reisepass dürfen in Südafrika weder einreisen noch durchreisen. Visum ist erforderlich. Eine Aufenthaltsverlängerung ist für weitere 90 Tage möglich, wenn dies mindestens 60 Tage vor dem Ablaufdatum des Visums, der Erlaubnis oder der Visumfreiheit beantragt wird.
Minderjährige unter 18 Jahren, die von/nach Südafrika reisen: ZA VI MI 59572 ohne Begleitung müssen das Original oder eine Kopie der Geburtsurkunde mit sich führen; UND- eine Einverständniserklärung der Eltern mit einer Kopie seines/ihres/ihrer Reisepasses/Reisepässe oder Ausweisdokuments/e sowie Kontaktdaten (oder Einverständniserklärung von einem Elternteil zusammen mit einem Gerichtsbeschluss, der diesem die vollen elterlichen Rechte und Pflichten oder alleinige gesetzliche Vormundschaft überträgt oder einer Sterbeurkunde); UND- einen Brief von der Person, die den Minderjährigen in Südafrika in Empfang nimmt, mit Adresse und Kontaktdaten, Kopie der Ausweisdokumente der Person, die den Minderjährigen in Empfang nimmt, einschließlich Visum/Aufenthaltsgenehmigung (falls erforderlich).ACHTUNG: Passagieren, die ohne die erforderliche Geburtsurkunde anreisen, wird eine Frist von 24 Stunden eingeräumt, um diese zu besorgen.Alle Dokumente müssen auf Englisch sein, mit Ausnahme der Geburtsurkunde. Die Einverständniserklärung der Eltern muss innerhalb von 6 Monaten vor dem Reisedatum erteilt worden sein. Adoptierte Kinder, die nicht über eine Geburtsurkunde mit Angaben zu den Adoptiveltern verfügen, müssen einen Adoptionsbeschluss mit sich führen.
Besuchern ohne Rückflug-/Weiterflugtickets kann die Einreise verweigert werden. Sie müssen ZA VI WA 12150nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Rückflugticket zu kaufen oder mit einem anderen Verkehrsmittel abzureisen.