- Bitte beachten Sie die landesspezifischen Hinweise zum Reiseland sowie die Gesundheits und Visavorschriften.
- Eine Malaria Prophylaxe wird empfohlen.
- Die Reiseroute ist von den Wetterbedingungen vor Ort abhängig und daher flexibel
- Entfernungen und Zeitangaben sind circa Werte uns strecken – bzw. witterungsabhängig
- Das Angebot ist für mobilitätseingeschränkte Personen allgemein nicht geeignet, bitte sprechen Sie uns für weitere Infos an.
- Die Leistungen werden in der Gruppe erbracht. Die ungefähre Gruppengröße ist 10 Personen.
- Mindestteilnehmerzahl ist 4 Personen außer bei garantierten Abfahrten.
- Letze Rücktrittsmöglichkeit des RV bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: 21 Tage vor Reisebeginn
Zimbabwe
Reisepass erforderlich:
Reisepässe und andere Dokumente, die zur Einreise zugelassen sind, müssen für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein.
Gemäß Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) müssen alle Minderjährigen, die Staatsangehörige von Germany sind und ab Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Staat reisen, über ein eigenes Reisedokument verfügen, welches die Einreisebestimmungen ihres Reiseziels erfüllt.
Visum erforderlich:
Deutsche staatsangehörige, die als Touristen reisen, können bei der Ankunft ein Visum für eine maximale Aufenthaltsdauer von 3 Monaten erhalten. Staatsangehörige von Germany, die geschäftlich reisen, können bei der Ankunft ein Visum für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen erhalten.Staatsangehörige von Germany, die als Touristen reisen, können bei ihrer Ankunft in Harare (HRE) und Victoria Falls (VFA) ein Kaza-Visum erhalten. ZW VI IS 58835Das Visum ist auch für die Einreise nach Sambia gültig und erlaubt mehrmalige Einreisen zwischen den beiden Ländern. Der kombinierte Aufenthalt darf 30 Tage nicht überschreiten.
Besuchern, die kein Rückflug-/Weiterflugticket besitzen, kann die Einreise verweigert werden.
Botswana
Reisepass erforderlich. Reisepässe und andere für die Einreise akzeptierte Dokumente müssen ab dem Ankunftsdatum mindestens 6 Monate gültig sein. Minderjährige unter 18 Jahren, die von/nach Botsuana reisen:a. mit beiden Elternteilen: müssen eine vollständige Geburtsurkunde im Original mit Informationen über die Eltern oder eine beglaubigte Kopie oder ein gleichwertiges amtliches Dokument mit Angaben zum Minderjährigen und zu den Eltern des Minderjährigen mitführen. b. mit 1 Elternteil: müssen eine vollständige Geburtsurkunde im Original mit Informationen über die Eltern oder eine beglaubigte Kopie oder ein gleichwertiges amtliches Dokument mit Angaben zum Minderjährigen und zu den Eltern des Minderjährigen UND- eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises des anderen Elternteils UND- eine elterliche Einverständniserklärung vom abwesenden Elternteil, ausgestellt von einem Eidkommissar, mitführen.Wenn das andere Elternteil verstorben ist, eine Sterbeurkunde.c. mit einem Erwachsenen, der kein Elternteil ist: müssen eine vollständige Geburtsurkunde im Original mit Informationen über die Eltern oder eine beglaubigte Kopie oder ein gleichwertiges amtliches Dokument mit Angaben zum Minderjährigen und zu den Eltern des Minderjährigen UND- eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises beider Elternteile UND- eine elterliche Einverständniserklärung von beiden Elternteilen, ausgestellt von einem Eidkommissar, mitführen.d. ohne Begleitung: müssen eine vollständige Geburtsurkunde im Original mit Informationen über die Eltern oder eine beglaubigte Kopie oder ein gleichwertiges amtliches Dokument mit Angaben zum Minderjährigen und zu den Eltern des Minderjährigen mitführen. UND- eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises beider Elternteile UND- eine elterliche Einverständniserklärung von beiden Elternteilen, ausgestellt von einem Eidkommissar, mitführen.Alle Dokumente müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein und in englischer Sprache sein. Die Einverständniserklärung der Eltern muss innerhalb von 6 Monaten vor dem Reisedatum erteilt worden sein.
Gemäß Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) müssen alle Minderjährigen, die Staatsangehörige von Germany sind und ab Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Staat reisen, über ein eigenes Reisedokument verfügen, welches die Einreisebestimmungen ihres Reiseziels erfüllt.
Visum erforderlich.
Deutsche staatsangehörige für eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
Besucher, die sich länger als 90 Tage in Botsuana aufhalten möchten, sollten vor der Ankunft eine Verlängerung beim Immigration und Passport Control Office, P.O. Box 942, Gaborone, beantragen.bBesuchern, die kein Rückflug-/Weiterflugticket besitzen, kann die Einreise verweigert werden.